Kosten

Wenn Ihre Angehörigen mindestens Pflegegrad 1 haben, kann meine Dienstleistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abgerechnet werden. Auch die Verhinderungspflege kann so geltend gemacht werden. Über Details dazu informiere ich Sie gerne.

Pro Stunde berechne ich 30,00€, für einen Einsatz plane ich mindestens zwei Stunden ein. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 125,-€, so dass ich dafür 14tägig tätig werden kann. Selbstverständlich können Sie weitere Stunden nach Bedarf als Selbstzahler hinzubuchen und so z.B. eine wöchentliche Betreuung gewährleisten. Tätig bin ich im Kölner Stadtgebiet.

Wussten Sie schon, dass nicht abgerufene Entlastungsbeträge des Vorjahres noch bis Ende Juni des darauffolgenden Jahres für meine Leistungen verwendet werden können?

Ich informiere Sie gerne über die erforderlichen Formalitäten.